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Autor Thema: PMR am Steuer  (Gelesen 15979 mal)
jacko
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« am: 26.Dezember.2013, 12:25:12 »

darf man so kleine pmr-handfunkgeräte am steuer verwenden oder sind die strafbar? Undecided
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MacGyver
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« Antworten #1 am: 26.Dezember.2013, 12:56:13 »

Funkgeräte gelten nicht als Telefon im Sinne des Telekommunikationsgesetzes und Dürfen daher am Steuer verwendet werden. Auch ohne freisprecheinrichtung.
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Dookie
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« Antworten #2 am: 26.Dezember.2013, 15:13:13 »

Einige haben sogar eine VOX-Funktion, wenn man die Geräte dann mit Hilfe einer Handy/Smartphone-Halterung in der Nähe der Amaturen anbringt, ohne dass es stören würde, könnt es evtl sogar klappen, dass die Freisprechoption auch funktioniert. Allerdings ist das sehr abhängig vom Gerätetyp und den Umgebungsgeräuschen/Umgebungslärm.

Ansonsten heißt meine Empfehlung: 70cm Mobilfunkgerät (kann rel günstig sein, muss kein 2/70 Kombigerät sein) mit einer Rasterung für 0,625. N-FM-Einstellung, Hub- und Sendeleistung richtig einstellen (dh Sendeleistung immer auf Minimum betreiben) und schon kann man im Konvoi fahren, ohne Angst haben zu müssen, dass man einen der Konvoi-Teilnehmer verliert, falls er im Gegensatz zu den anderen Teilnehmern die falsche Autobahnausfahrt genommen hat.

Rechtlich nicht erlaubt, praktisch (bei Berücksichtigung richtiger Parameter und mit kleiner 70cm Autoantenne) kein Problem.
« Letzte Änderung: 26.Dezember.2013, 15:16:28 von Dookie » Gespeichert

jacko
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« Antworten #3 am: 27.Dezember.2013, 09:41:51 »

ja das mit den erweiterten 70cm geräten is schon klar die hat doch fast jeder aktive PMR - breaker. mir gehts nur darum ob die kleinen handgeräte am steuer erlaubt sind, hab was von gehört das bei funk im auto nur fest montierte mobilgeräte erlaubt sind. Undecided
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SEKCobra
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« Antworten #4 am: 28.Dezember.2013, 13:25:55 »

ja das mit den erweiterten 70cm geräten is schon klar die hat doch fast jeder aktive PMR - breaker. mir gehts nur darum ob die kleinen handgeräte am steuer erlaubt sind, hab was von gehört das bei funk im auto nur fest montierte mobilgeräte erlaubt sind. Undecided

Funken ist rundum erlaubt. Kannst ja auch ein Handmikrofon an dein PMR Teil hängen.
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Cupropituvanso Draco
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« Antworten #5 am: 06.April.2014, 14:46:37 »

Ich hab schon andere Fragen dem Arbö gestellt (bin dort Mitglied - für die andere Seite gibts ja den ÖATMC).

Die sind sehr hilfsbereit inklusive E-Mail Antwort mit dem Gesetzestext.


Mich hat damals interessiert unter welchem Umständen ich als privater ein gelbes Drehlicht aufs Auto geben darf.
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MacGyver
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« Antworten #6 am: 12.April.2014, 08:09:18 »

Wo kann man das schwarz auf weiß nachlesen dass in Österreich das (CB-)Funken währen der Auto-Fahrt gestattet ist? (im Gegensatz zum Handy-Telefonieren)

wenn überhaupt, dann kann man hier etwas finden im telekommunikationsgesetz, wo meines wissens auch der passus mit telefonieren drinnensteht. in diesen dschungel wird sich skydiver wohl eher zurechtfinden als ich Wink

http://www.ris.bka.gv.at/Bund/

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MacGyver
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« Antworten #7 am: 12.April.2014, 08:23:42 »

Nachtrag hierzu:
gefunden im Kraftfahrgesetz von 1967, Paragraph 102:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40148525/NOR40148525.pdf

"Bundesrecht konsolidiert www.ris.bka.gv.at Seite  2 von 5
(3) Der Lenker muß die Handhabung und Wirksamkeit der Betätigungsvorrichtung des von ihm gelenkten
Kraftfahrzeuges kennen. Ist er mit ihrer Handhabung und Wirksamkeit noch nicht vertraut, so darf er das
Fahrzeug nur mit besonderer Vorsicht lenken. Er muß die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens
einer Hand festhalten
und muß beim Lenken Auflagen, unter denen ihm die Lenkerberechtigung erteilt wurde,
erfüllen. Er hat sich im Verkehr der Eigenart des Kraftfahrzeuges entsprechend zu verhalten. Während des
Fahrens ist dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung verboten.
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit
und den Stand der Technik durch Verordnung die näheren Vorschriften bezüglich der Anforderungen für
Freisprecheinrichtungen festzulegen. Freisprecheinrichtungen müssen den Anforderungen der
Produktsicherheitsbestimmungen für Freisprecheinrichtungen entsprechen."

Aus dem Beamtendeutsch lese ich heraus, das Funkbetrieb zulässig ist, wenn mit einer Hand das Mikophon/Sprechfunkgerät und mit der anderen Hand das Lenkrad gehalten wird.
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« Antworten #8 am: 12.April.2014, 08:57:45 »

So ungefähr sehe ich das auch.
ABER im Falle eines Unfalls ( Schaden ) wegen Nutzung eines Funkgerätes während der Fahrt,
ist das dann wohl eher eine Versicherungstechnische Frage, und wie es dann das zuständige Gericht auslegt.
In der STVO stehts ja auch , Sinngemäß:
Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr lenkt darf  Optisch und Gehörmäßig nicht vom Verkehr abgelenkt werden.
@MacGyver
Und das ich mich eher damit zurecht finde glaube ich kaum.  Wink

73 skydiver

ps.
Zur eigenen Sicherheit und anderer Verkehrsteilnehmer sollte man das einfach lassen, man wird es überleben am Steuer mal
nicht zu Funken.
« Letzte Änderung: 22.Juli.2015, 13:07:44 von skydiver » Gespeichert

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wurzelsepp
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« Antworten #9 am: 26.August.2014, 12:49:21 »

Hi !

Ja, das "Beamtendeuscht" ist nicht einfach zu lesen, deshalb sagt man auch gerne: "2 Juristen, 3 Meinungen!"

Im Grunde ist die Sache recht einfach, denn im Gesetz steht quasi "der Lenkerplatz ist in bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen, die Lenkvorrichtung ist mit mindestens einer Hand festzuhalten". Was heißt das auf "Normaldeutsch"?

Bedeutet nix anderes  als der Hintern auf sein Sitz sein soll, die Füße an den Pedalen und beide (!) Hände am Lenkrad. Da man aber die Gangschaltung, Blinker und ähnliches betätigen muss, darf man eine Hand zeitweise vom Lenkrad nehmen ("...Lenkvorrichtung mit mindestens einer Hand...). Freihändig fahren ist also verboten und die "Manta-Fahrer-Pose" (rechte Hand am Lenkrad, linker Arm wird abgewinkelt lässig aus dem offenen Fenster gehalten) wäre eigentlich schon ein Verstoß.
Wenn einen "Sherrif" das Funkgerät stört darf man ihn ruhig fragen, warum dann in jedem Polizeiauto so ein Ding montiert ist. Wie immer macht aber "der Ton die Musik" und einen richtigen Grantler wird man auch mit schlemischen Wortspielereien nicht aufheitern können ;-)

Ein "Gesetz" ist meist der Versuch Praxis und graue Theorie unter einen Hut zu bringen und etwas brauchbar zu regeln, was in den wenigsten Fällen reibungslos klappt.

73 de Wurzelsepp
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Wer seine Endstufe überlastet, wird Mitglied im "Geruchssenderverband" <HI>


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(davor: Handic 15; Pewe Shinwa; Commando 2310; mein unerfüllter Traum: Grundig CBM100)

Mein CB Call früher war "CASANOVA"
Winedou
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« Antworten #10 am: 30.August.2014, 21:43:11 »

Also es gab bei mir noch nie probleme  wenn ich funkender weise aufgehalten wurde und unter der verkehrskontrolle zu meinen funkkolegen sagte kann gerade nich bin in einer kontrolle
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