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Autor Thema: Schwarzhören gestattet ?  (Gelesen 5704 mal)
Frequenzwaschl
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« am: 14.Oktober.2021, 11:08:32 »

Dere

Anlässlich der Niederösterreichischen Notfunkübung vom 3. 10. 21. Mir gehts hier nur um den Empfang der Aussendungen, Relais usw.

" Auf PMR446 Kanal 8, 145,500 MHz und auf OE1XUU wurden fingierte Notmeldungen eingespielt "

.....................................eigentlich nix auf CB dabei.............................................

Somit ist Mann eigentlich gezwungen sich ein Afu-Gerät für den Empfang zu kaufen, selbst Pmr446 würde nur mit ungesetzlicher Ausstattung zb X-50Na auf dem Dach der Gartenhütte etwas bringen.

Schwarzhören im Notfall doch gestattet/geduldet ?


73 helmut
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« Antworten #1 am: 14.Oktober.2021, 19:19:56 »

Servus,

Aussendungen, welche für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sowie Amateurfunk, CB - Funk und PMR dürfen jederzeit mitgehört werden.
Dazu reicht ein einfacher UKW - Scanner und/oder Kurzwellenempfänger, der SSB - tauglich ist.

vy 73 de Martin
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« Antworten #2 am: 14.Oktober.2021, 20:42:16 »

gibts da bestimmte "erfolgsversprechende" Frequenzen, die man da mit dem SSB fähigen Radio einstellen sollte?
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« Antworten #3 am: 15.Oktober.2021, 13:03:03 »

servus,

also im Bezug auf Amateurfunk könntest du reinhören auf

  • 3600kHz - 3800kHz LSB
  • 7100kHz - 7200kHz LSB
  • 14200kHz USB

Beim allg. Radio fällt mir auf die schnelle nur 6070kHz AM ein.
Da ist jeden Sonntag ab 0900 LT(?) Radio DARC zu hören. Danach kleinere Radiostationen

Siehe auch https://ratzer.at/news sowie https://www.fading.de/


vy 73 de Martin
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Atlantis
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« Antworten #4 am: 15.Oktober.2021, 13:30:45 »

Radio DARC jeden Sonntag 11:00 - 12:00 LT (Lokal time). Wird vom Kurzwellensender Moosbrunn auf 6070khz abgestrahlt.

73 Günter
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Dookie
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« Antworten #5 am: 15.Oktober.2021, 18:33:00 »

Meines Wissen nach dürfen Amateurfunkgeräte DEFINITIV besessen werden, auch dürfen alle Amateurfunk-Aussendungen empfangen werden.
Senden ist aber nur mit Lizenz zulässig. Insofern gibts keinen Grund warum man nicht einfach zuhören sollte, falls man möchte.

Und grundsätzlich gilt: KEIN SCHWEIN interessiert sich für irgendjemand, der ohne Amateurfunklizenz mit Amateurfunk-Equipment zuhört - KEIN SCHWEIN.
Ich hatte selbst einen 7300er Icom (TRX offen und angepasst für 11m was Bandbreite also Hub betrifft und Sendeleistung), angeschlossen am PC für Digimodes und Yaesu 1000 Rotor plus AMA Käferlein Magnetic Loop für 7-30 MHz - ein Traum-Setup aus meiner Sicht - ich hab ständig über den PSK-Reporter diverseste Funkstationen auf allen möglichen Bändern bestätigt - und von einem Australier aus Queensland hab ich sogar eine QSL-Karte per Post bekommen. Hab ihn bestätigt und über QRZ.com seine E-Mail-Adresse gefunden und ihm den Empfang bestätigt. Hat er sich gefreut.

Warum auch nicht - senden DARFST halt nicht.. ob Du über einen Digi-Bakenmode dann trotzdem sendest mit einem fiktiven Rufzeichen, das bleibt Dir überlassen - passieren wird GENAU GAR NICHTS (außer dass sich vielleicht in Foren ein paar konservative Funkpolizisten den Mund zerreißen). Und ja.. man sollte halt zumindest soviel technisches Wissen haben, um seinen Nachbarn mit der Loop-Antenne nicht die Tauben vom Fenster "zu schießen" bzw diverse Elektronik der Nachbarn zu stören - wenn man aber weiß, wie man da mit Verstand vorgeht INTERESSIERT ES KEINE SAU.

You can hate me now.
Außerdem war die Tripple 5 - also 27.555 über den Sommer immer ein RIESIGER SPASS!

Aber ja.. mittlerweile hab ich dieses Equipment längst verkauft - leider keine Zeit mehr für Funk.. nur noch hin und wieder mein CB-Funkgerät an, und das ist ein Handfunkgerät.
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gfrastsackl
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« Antworten #6 am: 19.Oktober.2021, 15:03:52 »

dere

schwarzhören? afu ist frei zum zuhören!
nur du darfst nicht mir alln zuhören epfänger scanner sind erlaubt.
und genau ein afu gerät darf man besitzen aber du arfst es nicht einschalten weil das schon unter betrieb fällt.wennst es nicht glaubst dann frag nach bei der fernmeldebehörde.
ob es keinen intressiert das is ist eine andere frage e war gefragt ob es erlaubt ist und mit afu gerät zuhören ist eben ohne lizenx nicht erlaubt.

ist genau das gleiche ein auto darfst auch besitzen und sogar kannst und darfst es anmaleden ohne schein aber fahren darfst nicht ausser am eingenen eingezäunten grundstück!

ja funkpolizisten  naja da gehöte ich nicht dazu ich habe die frage beantwortet was jeder tut oder nicht ist mir wurscht und seine sache.

vy 73 gfrastsackl
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« Antworten #7 am: 22.Oktober.2021, 14:49:04 »

Mag schon sein, dass das Einschalten zur Ordnungswidrigkeit wird - nur für mich hat das keine Relevanz. Praktisch gesehen hats wirklich keine Auswirkungen.
Höchstens man wird zum Oberdeppen und ruft auf der kurzen Welle ständig auf Frequenzen rein, die schon belegt sind und stört bzw gilt das Selbe, wenn man auf 70cm oder 2m die Repeater okkupiert und wenn Betrieb is ständig deppert trägerdrückt. Aber solche Leute gehören eh austrianguliert.. Die wollens ja nicht anders (und so krank es auch klingt, manche von denen haben Rufenzeichen.. hats leider auch schon gegeben).

Ansonsten würd ich sagen, wenn Du Dein Gerät nur zum Zuhören nimmst, wird nix passieren, wenn Du Dein Gerät auch zum Senden nimmst, musst Du halt damit rechnen das UNTER UNGÜNSTIGSTEN VERHÄLTNISSEN Post oder Besuch kommt - aber auch da eher nicht, wenn Du ein Afugerät für PMR verwendest, Du den Hub richtig einstellst, auf der Frequenz ordentlich liegst und die Sendeleistung soweit zurückdrehst, dass es nicht auffällig wird (vorallem solltest nicht mit der Bandbreite über sämtliche Nachbarkanäle gehört werden). Das gilt für PMR als auch auf CB-Funk.

Mit Funkpolizei hab ich auch Dich gar nicht gemeint, Gfrastsackl, sondern in anderen (DE-Foren zum Beispiel) wirst Du ja gleich quasi virtuell vor ein Kriegsgericht gezerrt, wenn da einmal über so Themen gesprochen wird - das sind dann für mich die tatsächlichen Funkpolizisten.
« Letzte Änderung: 22.Oktober.2021, 14:51:03 von Dookie » Gespeichert

gfrastsackl
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« Antworten #8 am: 22.Oktober.2021, 16:31:06 »

Mag schon sein, dass das Einschalten zur Ordnungswidrigkeit wird - nur für mich hat das keine Relevanz. Praktisch gesehen hats wirklich keine Auswirkungen.
Höchstens man wird zum Oberdeppen und ruft auf der kurzen Welle ständig auf Frequenzen rein, die schon belegt sind und stört bzw gilt das Selbe, wenn man auf 70cm oder 2m die Repeater okkupiert und wenn Betrieb is ständig deppert trägerdrückt. Aber solche Leute gehören eh austrianguliert.. Die wollens ja nicht anders (und so krank es auch klingt, manche von denen haben Rufenzeichen.. hats leider auch schon gegeben).

Ansonsten würd ich sagen, wenn Du Dein Gerät nur zum Zuhören nimmst, wird nix passieren, wenn Du Dein Gerät auch zum Senden nimmst, musst Du halt damit rechnen das UNTER UNGÜNSTIGSTEN VERHÄLTNISSEN Post oder Besuch kommt - aber auch da eher nicht, wenn Du ein Afugerät für PMR verwendest, Du den Hub richtig einstellst, auf der Frequenz ordentlich liegst und die Sendeleistung soweit zurückdrehst, dass es nicht auffällig wird (vorallem solltest nicht mit der Bandbreite über sämtliche Nachbarkanäle gehört werden). Das gilt für PMR als auch auf CB-Funk.

Mit Funkpolizei hab ich auch Dich gar nicht gemeint, Gfrastsackl, sondern in anderen (DE-Foren zum Beispiel) wirst Du ja gleich quasi virtuell vor ein Kriegsgericht gezerrt, wenn da einmal über so Themen gesprochen wird - das sind dann für mich die tatsächlichen Funkpolizisten.
serwas dookie

mit funkpolizist habe ich mich auch nicht angesprochen gefühlt keine sorge.
aber wann wer fragt somit habe ich nur mitgeteilt dass lt fernmeldebüro das einschalten auch schon als betrieb gilt und somit nicht legal ist. was jeder damit tut ist mir auch egal.nur muss gesagt weden es gibt ja einige die wissen gar nix wegen frequenzen und wo wer wann ist etc und genau für diese ist es halt gefährlich.
und erhlich gesagt wer ist schon legal unterwegs?kaum wer.

vy 73 gfrastsackl
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« Antworten #9 am: 25.Oktober.2021, 13:11:16 »

Ja ist richtig. Eh gut, kommen ja doch genug hier vorbei, die vielleicht mal sehen möchten was Funk ist, und was rechtlich geht und nicht. So gehen ist es gut, direkt zusagen was erlaubt ist und was nicht.

Ansonsten ja. Wie gesagt auf einer Sendefrequenz einen Träger (mit Sprach- oder Impulsinformation) zu senden ist für mich kein Verbrechen. Ich kanns halt einfach nicht so empfinden. Das ist wie wenn man mir sagt, ich dürfe selbstgebastelte Glühbirnen nicht verwenden (selbst wenn sie noch so sehr für unsere Spannung und Stromstärken passend wären), weil da kein CE-Logo oder sonstwas drauf steht - auch da denk ich mir: neeeheeee.. is für mich kein Argument. Aber letztlich dann doch immer auch davon abhängig, ob ich jemand damit schade (mir oder andere) oder nicht, das mach ich dann schon davon abhängig. Daher hab ich auch kein Mitleid mit Trägerdrückern, die nix zu sagen haben (außer störende Meldungen) und Gespräche torpedieren wollen (eigentlich egal auf welcher Frequenz) - da denk ich mir, wenn die dann bisl für ihre Aktionen zahlen dürfen: RECHT SO. Ansonsten würds mich persönlich nicht stören, ob jetzt jemand sagen wir auf 446.00625 mit Baofeng sendet, oder mit einem 5 Euro Tankstelllen-PMR-Gerät, solang er dank Hub/Sendefrequenzbreite nicht über sämtliche PMR-Kanäle drüber redet und damit andere stört.

Ich glaub aber, dass wir uns da wahrscheinlich eh einig sein werden.
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« Antworten #10 am: 25.Oktober.2021, 16:07:59 »

Ja ist richtig. Eh gut, kommen ja doch genug hier vorbei, die vielleicht mal sehen möchten was Funk ist, und was rechtlich geht und nicht. So gehen ist es gut, direkt zusagen was erlaubt ist und was nicht.

Ansonsten ja. Wie gesagt auf einer Sendefrequenz einen Träger (mit Sprach- oder Impulsinformation) zu senden ist für mich kein Verbrechen. Ich kanns halt einfach nicht so empfinden. Das ist wie wenn man mir sagt, ich dürfe selbstgebastelte Glühbirnen nicht verwenden (selbst wenn sie noch so sehr für unsere Spannung und Stromstärken passend wären), weil da kein CE-Logo oder sonstwas drauf steht - auch da denk ich mir: neeeheeee.. is für mich kein Argument. Aber letztlich dann doch immer auch davon abhängig, ob ich jemand damit schade (mir oder andere) oder nicht, das mach ich dann schon davon abhängig. Daher hab ich auch kein Mitleid mit Trägerdrückern, die nix zu sagen haben (außer störende Meldungen) und Gespräche torpedieren wollen (eigentlich egal auf welcher Frequenz) - da denk ich mir, wenn die dann bisl für ihre Aktionen zahlen dürfen: RECHT SO. Ansonsten würds mich persönlich nicht stören, ob jetzt jemand sagen wir auf 446.00625 mit Baofeng sendet, oder mit einem 5 Euro Tankstelllen-PMR-Gerät, solang er dank Hub/Sendefrequenzbreite nicht über sämtliche PMR-Kanäle drüber redet und damit andere stört.

Ich glaub aber, dass wir uns da wahrscheinlich eh einig sein werden.

mir ist es sowieso egal mit was wer wo wann und mit wieviel pwr der sendet ist eh seine sache grins aber 5 euro pmr gerät da hast wohl nur die plasikhülle denn swo billiges ist eh schrott aber das muss eh jeder selbst entscheiden.

ce kennzeichnung hihihaha das pickerl klebt wohl ein affe drauf der schaut sich es an und wenns er toll findet hast das drauf.soviele geräte gibts mit ce und die sind lebens gefärlich weil wennst zb was ansteckst hauts dir eine runter siehte die tollen steckdosen leisten da ist erdung oft nicht angeschliossen .
naja aber das war ja ned das thema

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« Antworten #11 am: 26.Oktober.2021, 10:53:11 »

das ce steht lediglich dafür, das der hersteller angibt, sich an die von der eu vorgegebenen richtlinien gehalten zu haben.
das ist in etwa so, als würdest die matura nachholen und angeben, dabei nicht geschummelt zu haben.

ob die angaben stimmen oder ned, das wird meines wissens ned überprüft.

bg martin
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« Antworten #12 am: 26.Oktober.2021, 17:14:46 »

das ce steht lediglich dafür, das der hersteller angibt, sich an die von der eu vorgegebenen richtlinien gehalten zu haben.
das ist in etwa so, als würdest die matura nachholen und angeben, dabei nicht geschummelt zu haben.

ob die angaben stimmen oder ned, das wird meines wissens ned überprüft.

bg martin

servus
das ce sagt überhauptnix aus es muss ce draufstehn aber wennst dir vieles anschaust wo ce drauf ist das würde niemals öve oder vde entsprechen.
ich habe schon viele geräte getestet im elektrobereich udn mir wurde schlecht was die aufgeführt haben  dürfte in chine gemacht sein schnell ce drauf und passt schon und dabei war einiges sehr gefährlich das hat mit schummeln nix mehr zu tun.
naja
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« Antworten #13 am: 07.November.2021, 10:34:00 »

Dere Kollegen

Ich werde mein Problem mit einem Scanner lösen:
https://www.mwf-service.com/shop/uniden-bearcat-ubc-370-clt-funkscanner-25-960-mhz.html#cs ( leider nur in D erhältlich )
und dieser Antenne ( habe ich e schon länger auf Lager liegen ):
https://www.jbe.nl/de/jbe-shops/air-band-radio-shop/6866-aor-sa-7000
Schauma mal ob das auch so funktioniert wie ich mir das so vorstelle  Undecided Undecided Undecided

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« Antworten #14 am: 07.November.2021, 13:18:48 »

Servus!
Nur eine Verständnisfrage: Warum verwendest Du kein SDR-Stick? Geht's Dir eher um technische Unabhängigkeit (PC, ...)?
Mich würde interessieren, wie Du zu dieser Entscheidung gekommen bist - denke selber über eine Lösung nach :-)

lG,
Thomas
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« Antworten #15 am: 07.November.2021, 14:38:25 »

Serwas Squirrel

Meine Entscheidung nicht SDR zu verwenden begründe ich damit, minimale Verwendung von Geräten. Es sollen ja nur im Bedarfsfall möglichst einfach diese 3 oben angegebenen Notfunkfrequenzen abgehört werden können bei minimalen Stromverbrauch mit der 12V Stromversorgung (Autoaccu) meines Funkwohnwagens.
SDR wäre auch in einem Störfall nicht sehr sinnvoll da es ja kein I-Nett geben könnte/würde.
Ein weiterer Punkt wäre auch der Stromgenerator kein Inverter, der eher zur Versorgung der Kühltruhe/ kleine Kreissäge,Kochplatte usw herangezogen würde und nicht zum speisen eines Laptops.
Nächster Punkt ich bin computertechnisch gesehen eine absolute 0  Cheesy

73 helmut
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« Antworten #16 am: 07.November.2021, 17:13:23 »

Alles klar,
Danke für die Info! Klar, im Notfall so einfach wie möglich! Das mit der Versorgung eines PC's ist schon überdenkbar - schauen wir mal, in welche Richtung es bei mir geht :-)

lG,
Thomas
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