es müssen ja nicht umbedingt die Kurzbriefe sein, bei dem Pragro (und sicher auch Libro) gibts verschiedene Durchschreibvorlagen (Ok, keine direkt im Bezug auf Funk), Zweckform,... einfach die, die für Dich am praktischsten sind, nehmen.
Die Professionalität der Funkamateure hat ja auch einen Hintergrund. Mit der Lizenz geht in Ö ja auch die Verpflichtung einher:
Telekommunikationsgesetz, § 148. (1)Notfunkverkehr ist die Übermittlung von Nachrichten zwischen einer Funkstelle, die selbst in Not ist oder an einem Notfall beteiligt oder Zeuge des Notfalles ist, und einer oder mehreren Hilfe leistenden Funkstellen. Der Funkamateur ist verpflichtet, über Aufforderung der für den Hilfseinsatz zuständigen Behörden im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterstützung bei der Durchführung von Not- und Katastrophenfunkverkehr zu leisten und hat den Anordnungen der Behörden Folge zu leisten.
Zum Thema Mitschreiben findest Du hier Näheres: https://www.oevsv.at/export/shared/.content/.galleries/Downloads_Referate/Notfunk-Referat-Downloads/Notfunk-Konzept_T1V1.3.3.pdf
Seite 10: 6.7 Dokumentation von Meldungen
Die im Zug des Not- und Katastrophenfunkverkehrs empfangenen und gesendeten
Meldungen sind vollständig und im vollen Wortlaut in geeigneter Form zu dokumen-
tieren und zumindest 10 Jahre aufzubewahren. Dies kann auch durch elektronische
Aufzeichnung erfolgen. Jedenfalls sind der Beginn und das Ende des Notfunkverkehrs
schriftlich zu dokumentieren. Auf Anforderung der Behörden sind alle Aufzeichnungen
diesen zu übergeben.
Ich hoffe Koll. 35AJW hat sich bei so vielen Gesetzen und Verpflichtungen nicht übergeben müssen

73 Günter




, wo kann ich mich einklinken?