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Autor Thema: Übernachten im Freien/Gebirge/Funkevent  (Gelesen 5998 mal)
Atlantis
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« am: 25.September.2018, 00:30:09 »

Ich mach da mal einen euen Thread auf, um MacGyvers CBAT Funkmobil Thread nicht noch weiter zu Verwässern. Vespa300 hat da eine interessante Frage zur rechtlichen Seite der Übernachtung in Zuge einer Funkaktion aufgeworfen
(https://www.cb-funk.at/forum/index.php/topic,119.60.html Antwort 78)
Zitat
Mal abgesehen davon: Wie sieht denn eigentlich die rechtliche Situation in Österreich aus wenn ich mit nem Wohnwagen irgendwo am Berg/im Wald "wild" übernachte ?? ... Da könnte es doch schon mal Probleme geben mit Jagdaufsehern, Förstern und Waldbesitzern ... im schlimmsten Fall eine Anzeige ... oder ??

Hier würde ich gerne mit Euch die rechtliche Seite der Übernachtung irgendwo, meist im Gebirge, beleuchten.

Info vom Bundeskanzleramt: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/375/Seite.3750020.html
und die Links vom BKA zu den einzelnen Bundesländern: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/339/Seite.3390000.html

Der Österreichische Alpenverein hat auch eine Zusammenfassung, ausgelegt auf das Zelten:
https://www.alpenverein.at/portal_wAssets/z_alt/portal/Home/Downloads/Bergauf_3_09/Essl_Camping.pdf

Einmaliges Übernachten im KFZ ist in  Wien, Tirol, in den Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten verboten (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Camping#%C3%96sterreich: war jetzt zu faul die einzelnen Quellen herauszusuchen)

Meines Wissens gibts allgemein den Unterschied zwischen Campen und Übernachten.
Übernachten: Du stellst dein Auto ordnungsgemäß ab und legst dich zum "Wiedererlangen der Fahrtüchtichkeit" hin. Wobei man bei einer Funkaktion nicht mehr von reinen Übernachten sprechen kann. 
Campen: Defakto alles was darüber hinausgeht: Markise ausfahren, Kocher/Griller anwerfen, Campingsessel rausstellen....

Können unsere AFUs da vielleicht mehr Licht ins Dunkel bringen? Oder gibts Erfahrungsberichte?

73 Günter
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Walter Zwo
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« Antworten #1 am: 25.September.2018, 04:23:44 »

Servus, die Kollegen!
Wir waren im heurigen Sommer knapp sechs Wochen mit dem Wohnmobil quer durch Österreich unterwegs und wir übernachteten auch immer wieder irgendwo in der Pampa, wenn es nötig war. Wir wurden insgesamt vier Mal polizeilich kontrolliert, es gab allerdings keinerlei Beanstandungen wegen "einer schnellen Nacht" abseits der Verkehrswege. Wir bekamen aber die Belehrung, so lange sich innerhalb des Fahrzeugs "das Leben abspielt" und nicht gleich das ganze Wohnzimmer ins Freie, also in die Landschaft gestellt würde, sei alles unproblematisch. Es sei denn, daß ein Verbot ausdrücklich optisch ausgewiesen sei (Tafel, Hinweisschild, z.B. auf oder vor Privatgrund), dann bestünde natürlich bei Zuwiderhandlung das Recht auf Strafanzeige seitens des Grundbesitzers. Nachdem wir aber immer vor einer Benützung eines Wald- und Wiesenparkplatzes nach Verbotsschildern oder Warntafeln Ausschau hielten, gab es auch keine negativen Vorfälle oder Beanstandungen zu verzeichnen. Unser Funkgerät (Albrecht AE 2990 AFS) wurde ebenfalls einmal polizeilich kontrolliert, auch hier gab es, bei ausgefahrenem Sendemast, keine Beanstandungen.
Ich denke, wenn man die Augen aufmacht und sich an die Vorgaben hält, sollte es auch unproblematisch sein, im Freien zu übernachten. Im Zweifelsfall oder bei bestimmten Absichten (z.B. mehrtägiges Campen, Übernachten) rate ich trotzdem jedem Camper oder Zelter, sich bei den Behörden oder bei einem Rechtsanwalt die passenden Informationen einzuholen.

Beste 73,
Walter
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Atlantis
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« Antworten #2 am: 25.September.2018, 15:38:57 »

Andreas,
schon mal meinen zweiten Link geklickt? Wink

Ich denke mal, es wird da nicht so heiß gegessen wie gekocht.
Da wir ja meist in den Bergen in der Nähe von verschiedenen Hütten sind,
einfach in die Hütte rein und mit dem Hüttenwirt das Ganze abklären. Möglichst schon im Vorfeld, wie MacGyver das beim EDOQ auf der Hohen Wand schon praktiziert hat (so ich mich da recht entsinne).

Wenn ich bei einer Hütte stehe, so konsumiere ich auch in der Hütte zumindest mein Abendessen, Der Wirt freut sich, ich plaudere mit ihm (und auch mit anderen Gästen) übern CB-Funk und Alle sind happy Cheesy

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« Antworten #3 am: 25.September.2018, 17:48:04 »

Andreas,
schon mal meinen zweiten Link geklickt? Wink

Ich denke mal, es wird da nicht so heiß gegessen wie gekocht.
Da wir ja meist in den Bergen in der Nähe von verschiedenen Hütten sind,
einfach in die Hütte rein und mit dem Hüttenwirt das Ganze abklären. Möglichst schon im Vorfeld, wie MacGyver das beim EDOQ auf der Hohen Wand schon praktiziert hat (so ich mich da recht entsinne).

Wenn ich bei einer Hütte stehe, so konsumiere ich auch in der Hütte zumindest mein Abendessen, Der Wirt freut sich, ich plaudere mit ihm (und auch mit anderen Gästen) übern CB-Funk und Alle sind happy Cheesy

73 Günter



das ist sicher eine gute idee  hinein zum wirten dort konsumieren reden mit ihn ob es ihn stört ,normalerweise geht man am tag eh mehrmals zum wirten hihi.
aber nur wenn dann 20 auto den parkplatz verparken und funken zu können sogut wie nix konsumieren ich denk da hat der wirt auch was dagegend enn dann fehlt den kunden der parkplatz. aber wegen hoher wand da könntest ja mal övsv gucken denn da gibt es öfters funkaktivitäten betreffend notfunk etc und da stehen einige auf einen gewissen platzerl da gibt es auch strom für die gewissen leute und somit erspart man sich akku und aggregate.

viel spass damit
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Dookie
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« Antworten #4 am: 25.September.2018, 19:48:10 »

Ja.. ein Thema, das in mir HASS auslöst..
Warum? Weil mir ein imaginäres System
es mir verbietet oder erlaubt in der
freien Natur zu übernachten in meinem Auto
oder Wohnwagen..

Wenn es ein Privatgrund ist oder ein privates Erholungsgebiet
lass ich mir das absolut einreden - wenn es ein Staatsgebiet ist
gehört es ja jeden Staatsangehörigen - dann ist Schluss mit lustig.

Aber mir ist völlig klar, dass das gefühlte 99,9 Prozent anders sehen
werden - tangiert mich nur original NULL.
Ich hasse Zwangssysteme.
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Dookie
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« Antworten #5 am: 26.September.2018, 08:40:52 »



Mit ein paar einfachen Grundregeln lässt sich so eine Nacht auch nahe zur Zivilisation gut und unbelästigt verbringen:
- ich beziehe mein (Auto-) Biwak erst recht spät am Abend bzw. richte mich zur Übernachtung ein, vorher schaue ich mir halt die Gegend an
- ich baue nur das aller notwendigste auf (am Žalostiná war doch eher mehr notwendig  Smiley)
- ich grüße Passanten und Einheimische höflich (wie am Land üblich)
- ich fache kein riesiges Lagerfeuer / keinen Grill an
- ich verhalte mich ruhig und stelle mein Radio leise
- ich verwende nach Möglichkeit nur rotes oder grünes Licht (Stirnlampen)
- ich vermeide Müll und verlasse den Platz sauberer als eigentlich vorgefunden (fremden Müll einsammeln und auch nicht wild in die Gegend schei..en)
- ich verlasse den Platz leise und schon früh am Morgen



Das ist eine großartige Einstellung, wenn das so nur alle machen würden!
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Atlantis
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« Antworten #6 am: 26.September.2018, 10:01:08 »

Ja, leider machen das nicht Alle so. Das war vermutlich einer der Hauptgründe für die strengen Regulierungen bezüglich des Campens in freier Natur.

Skipper, da werden Erinnerungen wach...

73 Günter


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« Antworten #7 am: 26.September.2018, 22:54:13 »

Hallo!

Erlaubt, oder nicht. Vielleicht könnte man gemeinsam eine Liste von (Funkmässig erprobten) Hügeln/Bergen die per Auto erreichbar sind zusammenstellen?
Ev. auch mit Vermerk wie hoch, und ob eine etwaige Übernachtung möglich wäre, bzw. getestet wurde..
Also etwa so:
Braunsberg / höhe ca. 340m ü.M./ per auto erreichbar: ja/ übernachtungsmöglichkeit im Auto: ja (hat ja schon jemand übernachtet)
Steinberg / höhe ca. 300m ü.M./ ..... usw.

Zu dieser Jahreszeit ist nicht jeder Wetterfest genug um zu Fuß, oder Fahrrad einen Ausflug zu machen, mir dem Auto wohl schon eher...

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Cupropituvanso Draco
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« Antworten #8 am: 27.September.2018, 09:44:31 »

Also ich bin da vermutlich einfach ein Schisser Smiley

Also wenn bei einem Fieldday der Veranstalter schreibt das man übernachten kann dann geh ich davon aus, dass dies entsprechend geregelt und geklärt ist und ich mach mir keine weiteren Gedanken.

Wenn wir aufn Berg funken fahren und es wird ne längere Aktion (z.B. EDOQ) und besonders wenn wir mitn Wohnwagen hinfahren, dann scheue ich nicht davor Gemeinde, Grundbesitzer, usw. um Erlaubnis zu fragen. Dies haben wir sowohl übers Magistrat fürn Cobenzl schon gemacht als auch letztens auf der Hohen Wand oder vor paar Jahren mitten auf nem Hügel, auf ner Lichtung, in einem Wald, wo es nur einen abgesperrten Forstweg gab. Man ahnt garnicht wo man überall hinfahren/übernachten darf wenn man vorher nett anfragt.

Gebirge lass ich aus, da kenn ich mich nicht aus.

Und ansonsten natürlich Campingplatz und Rastplatz, aber das bringt zum Funken natürlich wenig.
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Atlantis
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« Antworten #9 am: 27.September.2018, 09:59:39 »

Draco, du bist kein "Schisser" sondern machst es einfach richtig.
Im Vorfeld abklären, ist doch optimal. Detto Skippers Vorgehensweise, Freundlich sein, keinen Müll hinterlassen etc.! Perfekt in meinen Augen.
Bei Fielddays; Funkertreffen verlasse ich mich auch auf den Veranstalter.

Die rechtliche Seite zu kennen ist dann interessant/wichtig, wenn man so wie Walter Zwo eine längere Tour macht oder eine spontane Aktion macht.

73 Günter
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