Neue CB-Funknorm AM-FM-SSB

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10.04.2014

Österreich: Betrieb von CB-"Mehrnormengeräten" weiterhin verboten

Auch nach der Freigabe der Modulationsarten AM und SSB ist in Österreich der Betrieb von CB-"Mehrnormengeräten" offensichtlich weiterhin verboten.

Wie die Salzburger Funküberwachung einem CB-Funker auf Anfrage mitteilte, dürfen in Österreich nach wie vor nur solche CB-Funkgeräte betrieben werden, die ausschließlich über 40 schaltbare Kanäle verfügen. Der Betrieb von Geräten, bei denen (z.B. über Tastenkombinationen oder interne Jumper) die Kanalzahl oder die Sendeleistung erhöht werden kann, sei nicht erlaubt.

Diese restriktive Rechtsauslegung, die in Europa einmalig ist, praktiziert die österreichische Fernmeldeverwaltung bereits seit Jahren. Sie stützt sich dabei offenbar auf die Verordnung zur Erteilung genereller Genehmigungen. In deren Anlage ist ein Passus enthalten, aus dem u.a. hervorgeht, dass Funkgeräte, für die eine "generelle Bewilligung" erteilt wurde, so konstruiert sein müssen, dass ein Betrieb ausschließlich im Rahmen der für das Gerät geltenden "Schnittstellenbeschreibung" möglich ist. Weil die österreichische Schnittstellenbeschreibung für CB-Funkgeräte nur den Frequenzbereich 26960 bis 27410 kHz vorsieht und "Mehrnormengeräte" aufgrund ihrer Konstruktion auch außerhalb dieses Bereichs betrieben werden können, hält die österreichische Fernmeldeverwaltung den Betrieb solcher Geräte offenbar für unzulässig.

Wer in Österreich eine Funkanlage ohne "Bewilligung" errichtet oder betreibt, der begeht eine "Verwaltungsübertretung" (ähnlich der deutschen "Ordnungswidrigkeit"). Eine solche "Übertretung" kann gemäß § 109 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes mit Geldstrafe bis 4000 Euro bestraft werden.

- wolf -

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www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


Danke Wolfgang Fricke für deinen Bericht

Cobra-X:
Ja, ja.
Die sind Alle sehr lustig bei der Behörde!

Das wäre in etwa so, als würde man sagen:
Mit dem Führerschein könnt Ihr Auto fahren, aber nur, wenn es 3 Antriebsräder hat. :o

sputnik1:
In den 90er Jahren hatte ich eine Freecit JC2204 als Mobilfunkgerät mit Postpickerl, die hatte auf einer Seite eingelötete Dioden die nur auf der 2 Seite ebenfalls mit der Platine zu verbinden waren und man hatte über 200 Kanäle.

Betrifft das Verbot dann nur umsteckbare Jumper oder auch Lötbrücken die geschlossen werden müssen, finde das sehr spannend wie die das Gesetz auslegen..
Verstehe nicht warum ein Siegel eines Fachbetriebes nicht ausreichen könnte..
LG

skydiver:
@Krampfader
Das mit der CRE-8900 kannst du gleich wieder vergessen.
Wenn das wer machen würde, würde der Aufwand enorm hoch sein.
Neue Endstufe - anderes Eprom - Schalter für Normeinstellung und und und, müssten geändert bzw. entfernt werden, wenn überhaupt möglich.
Die Umbau Kosten würden meiner Meinung nach noch einmal soviel Kosten wie das Gerät selbst kostet, wenn nicht mehr.
Dann stellt sich die Frage ob das Gerät nach Umbau dann noch über eine generelle Genehmigungen verfügt und der
hier zitierten Schnittstellenbeschreibung entspricht.
ps.
Wie kommt das so schnell ins Funkmagazin.de ?
Wird mein Telefon ÜBERWACHT ?  >:(  NSA ?    ;)

73 skydiver

skydiver:
@Krampfader und alle Anderen Members

Vergesst all die Gedankengänge über Umbau und sonstige Gedanken.
Ist nicht, wird zur Zeit nicht, und Überhaupt.
Es zählt nur das was in der Funkverordnung steht und uns von den verandwortlichen Ministerien Vorgeschrieben wird, Punkt und Aus.
Es bleibt nur zu hoffen das sich die Fernmeldeverwaltung Österreich sich mit der mir Mündlich Versicherten Überarbeitung der Schnittstellen Verordnung nicht wieder Jahre Zeit lässt, sondern nur um ein paar Wochen. Wie auch im Funkmagazin.de steht das allein Österreich so eine Regel in Europa was Multi Norm Geräte betrifft gehandhabt wird. Wie wir ja wissen kratzt denen das aber wenig. Man kann nur noch auf das Wohlwollen der Ministerien hoffen.

73 skydiver
 

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