Neue CB-Funknorm AM-FM-SSB
skydiver:
@sputnik1
Es muss beachtet werden was eben Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung-FSBV CB Funk steht.
Da sind solche Geräte nicht erlaubt. Egal nun ob da nun ein Normale CB Funker oder ein Amateurfunker sein Hobby im CB Band nachgeht.
Geräte die , die AFU`s betreiben verfügen auch oft über mehr Hf Leistung als im CB Funk erlaubt ist, diese Geräte so auch Multi Norm oder irgendwelche AFU Kisten, entsprechen eben nicht mehr der hier diskutierten Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung CB und dürfen nicht im CB Band benutzt werden. Die zitierte yaesu Ft 757 wenn sie 11 Meter CB kann ist Modifiziert und somit auch für AFU als CB Funke Illegal ( HF Leistung zu Hoch ). Die meisten AFU Geräte kann man nur bis 25 Watt HF herunter regeln und wenn er dann mit 25 Watt auf den CB Frequenzen arbeitet ist das nicht erlaubt, in Zukunft 4/4/12 Watt und nicht mehr. Da spielt es keine Rolle das man eine AFU Lizenz hat. So einfach ist das.
Im übrigen sind diese Geräte meist modifiziert um auf CB Frequenzen zu funken. Da das meist nicht geht wegen der HF Leistung kann einem AFU sogar Absicht unterstellt werden. Ruf einfach kurz beim BMVIT an die werden dir das auch so bestätigen.
73 skydiver
sputnik1:
Zitat von: skydiver am 09.April.2014, 21:10:48
@sputnik1
Es muss beachtet werden was eben Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung-FSBV CB Funk steht.
Da sind solche Geräte nicht erlaubt. Egal nun ob da nun ein Normale CB Funker oder ein Amateurfunker sein Hobby nachgeht.
Geräte die , die AFU`s betreiben verfügen auch oft über mehr Hf Leistung als im CB Funk erlaubt ist, diese Geräte entsprechen eben nicht mehr
der hier diskutierten Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung CB und dürfen nicht im CB Band benutzt werden.
Da spielt es keine Rolle das man eine AFU Lizenz hat.
So einfach ist das. Ruf einfach kurz beim BMVIT an die werden dir das auch so bestätigen
73 skydiver
@skydiver Ich glaube das war dann ein Mißverständnis, klar das man keine modifizierten Amateurfunkgeräte für CB nutzen darf, umgekehrt der Amateur darf das auf den AFU Bändern sehr wohl.
skydiver:
Modifizierte Geräte dürfen Amateurfunker auch nicht benutzen auch nicht im den Afu Bändern.
Eine Erteilte Geräte Zulassung erlischt bei einer Modifikation.
73 skydiver
ps. Korrektur -
Modifizierte Geräte dürfen Amateurfunker auch nicht benutzen nicht im CB Band,
in den meisten Fällen kann man bei AFU Geräten die HF Leistung nicht soweit runter Regeln das es dem erlaubten
entspricht. Ob die Bandbreite auch passt ist dann noch die Frage.
sputnik1:
Laut den Unterlagen des ÖVSV entnehme ich:
B73. Was ist hinsichtlich der Herstellung oder Veränderung von
Amateurfunkgeräten zu beachten?
Lizenzierte Funkamateure sind berechtigt, Sendeanlagen selbst zu errichten, d.h. im
Eigenbau herzustellen bzw. kommerzielle Sendeanlagen für Zwecke des Amateurfunks zu modifizieren.
Dabei ist zu beachten, dass diese Eigenbaugeräte oder die modifizierten Geräte den technischen Bestimmungen betreffend Art und Bandbreite der Aussendungen, Neben-und Oberwellenfreiheit, sowie der zulässigen maximal abgegebenen Sendeleistung entsprechen.
Verfügt die Sendeanlage über keine geeignete Frequenzanzeige (quarzgesteuerte Geräte
ausgenommen), ist ein entsprechendes Frequenzmessgerät zur Kontrolle der
Sendefrequenz erforderlich, ebenso ein Strom- und Spannungsmessgerät, wenn
Spannungen über 50 V verwendet werden, und ein Leistungsmessgerät, wenn das Gerät
mehr als die lizenzierte Leistung abgeben kann.
Es wird kein CE-Kennzeichen benötigt.
skydiver:
Ungesetzliches
@ sputnik1
Du schreibst es ja selbst - für Zwecke des Amateurfunks zu modifizieren - also nicht für CB Funk.
Seit Jahren ist weltweit privater Funkbetrieb außerhalb der dem CB-Funk zugeteilten Frequenzen zwischen 26 und 28 MHz zu beobachten. Eine aktive Nutzung solcher nicht zugeteilter Frequenzen stellt in Deutschland auch nach meinen Recherchen in Österreich eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Gleiches gilt für die Verwendung von Sendeleistungsverstärkern (umgangssprachlich Brenner oder Oma). Außerdem werden auch häufig modifizierte 10-Meter-Band-Amateurfunkgeräte verwendet, ein Sendebetrieb im CB-Funk ist damit auch für Funkamateure unzulässig. Es gibt derzeit (Mai 2013) kein kommerziell gefertigtes Amateurfunkgerät welches die grundlegenden Anforderungen an die gesetzlichen Bestimmungen für CB-Funkgeräte erfüllt und dafür die erforderliche Hersteller- Freigabe und berechtigte CE-Kennzeichnung hat.
Funkamateure genießen im CB-Funk keinerlei Sonderrechte. Im Gegenteil, es kann bei Zuwiderhandlung gegen die CB-Funk-Verfügung oder Sendebetrieb auf nicht für den CB-Funk oder Amateurfunk freigegeben Frequenzen unter Umständen sogar viel eher ein vorsätzlicher Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen unterstellt werden. Verfahren wegen Verstößen gegen die einschlägigen Funkvorschriften können aufwändig und langwierig werden und sind ohne fachkundige juristische Hilfe schwer zu gewinnen.
Es besteht noch sehr viel Aufklärungsbedarf bei den CB Funkern was die Vorschriften angeht. Manch einer legt die Vorschriften so aus wie er es gern hätte,
aber nicht wie sie richtig zu Interpretieren sind. Ich schließe mich da selbst nicht aus. Ich versuche aber mich richtig zu Informieren.
73 skydiver
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