Keine Meldepflicht über CB-Notfunkübungen bei der Fernmeldebehörde

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Atlantis:
Grüß Euch!

Eine Amateurfunk-Notfunk- und –Katastrophenfunkübung muß bei der Fernmeldebehörde angezeigt werden. Für Funkübungen im CB Bereich gilt diese Pflicht nicht.

Ich habe heute die Auskunft darüber von der Rechtsabteilung der Fernmeldebehörde bekommen:
Zitat

Die Meldung einer AF-Notfunk- und –Katastrophenfunkübung hat aufgrund § 78c Abs 6 TKG 2003 zu erfolgen. Eine korrespondierende Bestimmung gibt es für CB-Funk nicht.

Somit, wenn Ihr mal eine Übung im CB Band veranstalten wollt, es besteht keine Meldepflicht. Anders wäre dies vermutlich bei einer gemeinsamen Übung AFU & CB, aber da nehme ich an, dass diese Meldung von Seiten der AFU erfolgt.

73 Günter

Fernmelder (4XK):
Servus Günter,

erstmal danke für die Info, ich wusste nicht mal, dass so ein Vorhaben bei AFU angezeigt werden muss!
Zum Thema - einerseits nicht schlecht für uns, da Arbeitserleichterung, andererseits haben sie wahrscheinlich die Notwendigkeit dafür (noch) nicht erkannt, da es bis jetzt eigentlich selten bis gar nicht (?) vorgekommen ist.
Vielleicht ändert sich das, sollte sich Notfunk auf CB als fixe und verlässliche Ressource etablieren und die Zusammenarbeit mit ARES im AFU verstärkt betrieben werden!?

73
Jose

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