Zum legalen Betrieb ist eine gültige Afu Lizenz erforderlich......

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Frequenzwaschl:
Dere

Was heist das genau ?

Fiktive Annahme "ich habe einen kompletten Afu Funkraum geerbt oder "ich habe mir ein Funkgerät gekauft das eigentlich Lizenzpflichtig ist"

Ok, kaufen und im Kasten lassen ist erlaubt. Erben und nur anschauen ist auch erlaubt.

Darf ich das Funkgerät als Ungeprüfter überhaupt einschalten und zuhören ?
Oder ist bereits das Einschalten nicht erlaubt ?
Wie definiert man Inbetriebnahme genau?

Meiner bescheidenen Meinung nach als Ungeprüfter darf ich so ein Gerät nicht einschalten, obwohl ich es ja käuflich erwerben darf oder erben.

oder ?

73 helmut
(wieder etwas geistigen dünnschieß von mir)

bort:
Servus Waschl,

du darfst es einschalten und du darfst empfangen. Nur senden darfst du nicht.

73 LG

gfrastsackl:
Zitat von: bort am 28.Mai.2020, 12:53:10

Servus Waschl,

du darfst es einschalten und du darfst empfangen. Nur senden darfst du nicht.

73 LG

serwas bort

da bist im irrtum!!!!!!
einschalten lauschen ohne senden ist auch schon in betrieb nehmen!!!
du darfst die geräte nur anschauen und sonst nix.

wennst es nicht glaubst frag doch bei der fernmeldebehörde nach.ich hab es persöhnlich gemacht 2019 in laa da diese anwesend war. und es hiess wortwöerlich anschauen nicht mal ans netzgerät anschliessen keine batterien bzw akku darf drinnen sein denn sonst wäre es schon inbetriebnahme und das wäre dann kostenplichtig wenns dich damit erwischen

vy 73 gfrastsackl

bort:
Servus Gfrastsackl,

die Gesetzestexte sind wie immer nicht 100% akkurat. Ich kann mir einen Weltempfänger kaufen und darf damit jegliche, für die Öffentlichkeit bestimmte Aussendung abhören. Das heisst auch Kurzwelle. Warum sollte ich das nicht auch mit einem Transceiver dürfen? Das sind meiner Meinung nach Spitzfindigkeiten. Ob ich nun mit einem Sony Weltempfänger oder einem Yaesu empfange, läuft aufs selbe raus. Nimmst halt zur Sicherheit das Mic ab. Gut, ist natürlich bei einem Baofeng etwas schwierig :D

73 LG

gfrastsackl:
Zitat von: bort am 28.Mai.2020, 14:25:27

Servus Gfrastsackl,

die Gesetzestexte sind wie immer nicht 100% akkurat. Ich kann mir einen Weltempfänger kaufen und darf damit jegliche, für die Öffentlichkeit bestimmte Aussendung abhören. Das heisst auch Kurzwelle. Warum sollte ich das nicht auch mit einem Transceiver dürfen? Das sind meiner Meinung nach Spitzfindigkeiten. Ob ich nun mit einem Sony Weltempfänger oder einem Yaesu empfange, läuft aufs selbe raus. Nimmst halt zur Sicherheit das Mic ab. Gut, ist natürlich bei einem Baofeng etwas schwierig :D

73 LG

serwqas bort,
da hast du schon recht bezüglich gesetzestexte. wennst dir  weltempfänger,kw empfänger scanner kaufst das ist klar du darfst nur dort zuhören was erlaubst ist sprich was für die öffentlichkeit freigegeben ist.

bei einen transceiver sieht das anders aus denn du hast einen empfänger sowie einen sender eingebaut und somit ist leider auch das blosse einschalten schon verboten.vor jahren durfte ma nso transeicer nicht mal besitzen ohne lizenz,für was der besitz erlaubt wurde aber nicht das zuhören das ist da halt fraglich weil es keinen wirklichen sinn macht.

Das mic abnehmen ist auch egal weil man ja doch auch ohne senden kann da gibt es ja meist eine rufton taste und schon sendet man  :D

Warum man mit sony hören darf aber mit yaesu nicht das ist ja  so ähnlich wennst liz hast darfst auch nur mitcb gerät senden obwohl die kw geräte den cb bereich können und auch wenn man die leistung auf 4 watt zurückregeln kann so passt ja der hub bzw modulation nicht weils am afu viel breitbandiger bist und das ist ja auch ein grund warum man damit nicht senden darf ja möglichkeiten gibt es ja viele was technisch ginge was nicht erlaubt ist :D :(

vy 73 gfrastsackl

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