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QSOs => Rechtliches => Thema gestartet von: Lulatsch am 14.September.2014, 22:46:04



Titel: Neues Amateurfunkgesetz soll kommen !!! Aber mit Negativen Auswirkungen!!!
Beitrag von: Lulatsch am 14.September.2014, 22:46:04
Neues Amateurfunkgesetz geplant! ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2016! - Diese Meldung findet man auf den Seiten des Österreichischen Versuchssenderverbandes, kurz OEVSV.

Man liest von Änderungen im Prüfungwesen aber besonders die befristete Gültigkeit von nur 5 Jahren  >:( der Lizenz wird wohl keine Freude unter der Amateurfunkgemeinschaft finden.

Derzeit ist das wohl noch in den Kinderschuhen - aber offensichtlich doch ernsthaft geplant.
Jeder der daran Interesse hat sollte das auf den OEVSV Seiten weiter verfolgen.
Andreas


Titel: Re: Neues Amateurfunkgesetz soll kommen !!! Aber mit Negativen Auswirkungen!!!
Beitrag von: Nano am 16.September.2014, 19:25:18
Habe auch heute den Artikel auf der ÖVSV Homepage gelesen.
Irgendwie müssen ja die Kassen aufgebessert werden. Das man dabei die (wenigen) Funker belangt....
Sollte sich wirklich vieles zum negativen wenden, dann können sie meine Bewilligung gerne behalten.
Wenn wir mal auf den Boden der Tatsachen bleiben....Amateurfunk ist Hobby. Ein oft hilfreiches Hobby (siehe im Katastrophenfall). Jeder der sich damit beschäftigt soll eine Freude daran haben und nicht noch mit weiteren Gesetzen gestraft werden.
Ich denke es gibt viel wichtigeres im Telekommunikationsbereich als sich auf die paar Amateurfunker zu stürzen.
Als Beispiel.: was ist mit dem Ausbau des Breitbandinternets und der Funkversorgung von abgelegenen Gebieten in Österreich....
Dazu....
"Ihre Sorgen möchten wir haben"

lG. Nano


Titel: Re: Neues Amateurfunkgesetz soll kommen !!! Aber mit Negativen Auswirkungen!!!
Beitrag von: Dookie am 16.September.2014, 20:25:46
..bis der letzte Indoktrinierte erkennt, dass der Mensch erfolgreich über sich selbst bestimmen kann.

Aber bis dahin braucht es noch wenigstens 5 große "Amateurfunk-Novellen"..


Titel: Re: Neues Amateurfunkgesetz soll kommen !!! Aber mit Negativen Auswirkungen!!!
Beitrag von: MacGyver am 17.September.2014, 09:36:42
ab heuten auf der dachverbandsseiten nachzulesen:

Dringende Ergänzung zur Meldung unten:

Wie das Ministerium uns heute mitgeteilt hat, handelt es sich bedauerlicherweise um ein Missverständnis. Der erste Entwurf war lediglich als Startpunkt für weitere Gespräche mit dem ÖVSV gedacht. Durch Verhandlungen in den kommenden Wochen soll ein mit der Interessenvertretung abgestimmter Entwurf zum AFG erstellt werden. Der ÖVSV begrüßt die kommenden Gespräche und bittet seine Mitglieder von direkten Interventionen beim BMVIT Abstand zu nehmen!

Der Präsident Mike, OE3MZC


Kann man nicht eine lizenz in einen anderen Land machen?

Die Prüfung(CEPT/ARRL) kann auch im Ausland gemacht werden, Lizenzen sind Nationalrechtliche Angelegenheiten.


Titel: Re: Neues Amateurfunkgesetz soll kommen !!! Aber mit Negativen Auswirkungen!!!
Beitrag von: MacGyver am 17.September.2014, 17:28:05
Daher wenn ich eine gültige in den USA mache darf ich auch hier funken?!

wenn Du die US - Lizenzprüfung gemacht hast, dann kannst Du in Österreich gemäss der Reziprozität einen Antrag auf Gastlizenz machen.
Wenn Du die CEPT Prüfung in Deutschland, Frankreich, der Schweiz oder wo auch immer gemacht hast, dann gilt sinngemäss das selbe:
Antrag auf Lizenz = Bewilligung bei Amateurfunk ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Fernmeldebüro einzureichen.

Ohne entsprechendes (CEPT -) Zeugnis ist es jedoch nix mit der Lizenz.
Und ohne Zeugnis machst du Dich bei Funkbetrieb auf Amateurfunkfrequenzen strafbar.


Titel: Re: Neues Amateurfunkgesetz soll kommen !!! Aber mit Negativen Auswirkungen!!!
Beitrag von: Nano am 17.September.2014, 19:20:02
Kurz dazu...ein Beispiel zum Verständnis..
Die CEPT Lizenz in Österreich erstanden....Urlaub in Deutschland....die Lizenz ist für 3 Monate gültig....ohne Beantragung.
Nach 3 Monaten, ich gehe über die Deutsch - Österreichische Grenze und kehre nach Deutschland zurück...die Lizenz ist wieder 3 Monate gültig, ohne Beantragung.
Klingt komisch, ist aber so.
Der Amateurfunker, muss sich trotzdem an die dortigen Gesetze des Gastlandes halten. Somit ist es ratsam, sich zu informieren!
Aber schweifen wir bitte nicht ab.
Wie heißt es so schön, abwarten und Tee trinken.

Und ich möchte anbei eines betonen, da dies doch ein CB Funk Forum ist:
Über den "freien", Jedermannfunk - CB, bin ich erst zum Amateurfunk gekommen.

lG. Nano


Titel: Re: Neues Amateurfunkgesetz soll kommen !!! Aber mit Negativen Auswirkungen!!!
Beitrag von: SWE2P am 20.September.2014, 10:40:30
Hej

Das ist auch hier in Schweden so mit CEPT Lis.
Als Gast kannst du 3 Monate hier FunKen , müstest ausreisen und wieder Einreisen.

Bei Wohnsitz in Schweden kannst du aber ein schwedisches Rufzeichen beantragen und auch sogar ein Wunschrufzeichen.


Titel: Re: Neues Amateurfunkgesetz soll kommen !!! Aber mit Negativen Auswirkungen!!!
Beitrag von: MacGyver am 11.Juli.2018, 16:49:41
wir können allesamt, gleich ob AFU oder nicht, bis 31.07.2018 Einspruch erheben:

"Bitte sende Sie Ihre Stellungnahme bis 31. Juli 2018 über das Begutachtungsverfahren online auf:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00063/index.shtml

Stellungnahmen können sowohl von jedem Bürger/Bürgerin ab vollendetem 16. Lebensjahr als auch Vertreter einer Organisation (z.B. Verein) eingebracht werden.
Sie können auch einer bereits eingebrachten Stellungnahme zustimmen."

Bitte diesen demokratischen Weg zahlreich zu nutzen! Nutzen wir unser Recht, Einspruch zu erheben!

vy 73 de MacGyver aka OE3RQA


Titel: Re: Neues Amateurfunkgesetz soll kommen !!! Aber mit Negativen Auswirkungen!!!
Beitrag von: Atlantis am 04.September.2018, 23:29:58
Hats auch schon in den Deutschland-Rundspruch des DARC geschafft. Gleich der erste Beitrag. https://www.darc.de/der-club/distrikte/k/ortsverbaende/52/deutschland-rundspruch/

73 Günter