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Autor Thema: Multikanal CB Funkgeräte in Österreich  (Gelesen 12180 mal)
IWGMobil
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« am: 21.November.2014, 22:05:58 »

Wir hatten und haben sehr viele Anfragen ob in Österreich Multinormgeräte zugelassen sind.
Es war über lange Zeit keine richtige Aussage zu diesem Thema in Erfahrung zu bringen,
daher mussten wir viele Kunden vertrösten.
Nun ist es aber soweit das wir gesicherte Auskünfte geben können.

Neue Informationen bezüglich Multinorm Geräte in Österreich.

Laut BMVIT ist für solche Multinorm Geräte in Österreich der Betrieb erlaubt
und die Notifizierung möglich, bei denen die Umschaltung zwischen verschiedenen
Normen nur möglich ist, wenn das Gerät dazu aus und wieder ein geschaltet werden muss.

Dies ist bei so gut wie allen von uns vertriebenen CB Funkgeräten so.

Hier folgt ein kurzer Auszug aus dem Email Verkehr der Firma Team Electronic und dem BMVIT.
Die Firma Team hat sich in dieser Sache als sehr bemüht um den österreichischen Markt gezeigt.
Dafür wollen wir uns hier auch herzlich bedanken.  Cheesy

Zitat aus Email Verkehr:

Zitat
-----Original-Nachricht-----
Betreff: AW: MultiNorm CB-Funkgeräte in Österreich
Datum: Thu, 06 Nov 2014 09:13:30 +0100
Von: Halbertschlager Josef <Josef.Halbertschlager@bmvit.gv.at>
An: "team-electronic@t-online.de" <team-electronic@t-online.de>
Cc: Bftk <bftk@bmvit.gv.at>
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Vorgangsweise wie Sie bei Ihren Geräten den Umstieg auf eine andere Ländereinstellung beschreiben ist aus unserer Sicht akzeptabel. Mit dem notwendigen Aus- und Wiedereinschalten des Gerätes ist der verbotene Umstieg während des Betriebes unterbunden und die Lösung somit aus unserer Sicht ausreichend.
 
Multinorm CB-Funkgeräte können mit der beschriebenen Vorgangsweise in Österreich entsprechend der Schnittstellenbeschreibung LN001 betrieben werden und die Notifizierung dieser Geräte zur Inverkehrbringung in Österreich ist auch möglich.
 
 
Sollten Sie diesbezüglich noch weitere Fragen haben können Sie sich gerne wieder an mich wenden.
 
Mit freundlichem Gruß
Halbertschlager Josef                                             
 
Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
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Postanschrift: Postfach 201,  A-1000 Wien
Büroanschrift: Radetzkystraße 2, A-1030 Wien
 
Telefon: +43 1 711 62 - 65 4043
Fax:  +43 1 711 62 - 65 4049
E-Mail: josef.halbertschlager@bmvit.gv.at
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 Wir sind dieser Information auch noch selbst nachgegangen.
 Diese Aussage wurde uns auch noch telefonisch von anderer Stelle im BMVIT bestätigt.
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73 de Wolfgang

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« Antworten #1 am: 22.November.2014, 08:57:28 »

IWG schreibt:

"Laut BMVIT ist für solche Multinorm Geräte in Österreich der Betrieb erlaubt
und die Notifizierung möglich, bei denen die Umschaltung zwischen verschiedenen
Normen nur möglich ist, wenn das Gerät dazu aus und wieder ein geschaltet werden muss."

So ist das einfach Falsch !

Das BMVIT schreibt jeden der Anfragt etwas anderes, das habe ich und auch Harald Kuhn in DE ja erfahren müssen.

Im Gesetzestext steht ja Sinngemäß, das von aussen keine Umschaltung möglich sein darf.
Ein Umschalten auf eine andere Norm durch ein und ausschalten des Gerätes ist ja von außen ( somit mit einfachen mitteln )
und stimmt dann nicht dem von  BMVIT verlautbarten Gesetzestext nicht überein.
Nun soll das umschalten von außen doch erlaubt sein wenn man das Gerät ausschaltet und nach Umschaltung auch eine andere Norm wieder einschaltet?!
Ich weiß nun wirklich nicht was das alles soll.
Ich denke mal das die beim BMVIT selbst nicht wissen was die in ihren Gesetzestexten geschrieben haben oder IWG interpretiert das Falsch.
Im Zweifelsfall sollte man sich an dem halten was im Gesetzestext steht und nicht nach dem was irgend ein Mitarbeiter beim BMVIT schreibt,
denn auch Mitarbeiter dort können sich irren oder können ihren eigenen Gesetzestext nicht richtig interpretieren.
Im übrigen war das ja hier schon geklärt, und durch diesen Beitrag wird nun wieder Unsicherheit verbreitet.  Undecided

73 skydiver
ps. Ich bin schon gespannt auf die nächste Auslegung was Multinorm Geräte angeht  Cheesy.
Im übrigen ist das so wie von IWG beschrieben nur mit diversen Abrecht Geräten möglich.
Man sollte da schon alles schreiben und nicht nur Lamda 1/4 .


« Letzte Änderung: 16.Juli.2015, 17:17:24 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 22.November.2014, 09:14:49 »

@ skydiver

hast PN
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« Antworten #3 am: 22.November.2014, 09:16:35 »

hihi ja schon gelesen  Cheesy
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« Antworten #4 am: 22.November.2014, 09:44:06 »

Hallo skydiver!

Glauben Sie mir ich möchte wirklich keine Verunsicherung erzeugen.
Die Verunsicherung kommt direkt aus der Behörde. Und dem möchten
wir Einhalt gebieten. Und ich werde dies nun so weit verfolgen bis ich eine Klare Aussage oder
ein Urteil in Händen halte. Als Händer müssen wir wissen was Sache ist. Ich muss dem Kunden eine gewisse Rechtssicherheit bieten.

Kennen Sie auch dieses offizielle Dokument? http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/publikationen/infoblaetter/downloads/201402.pdf
Dieses Dokument steht an öffentlicher Stelle und ist nicht eine einfache Aussage eines beliebigen Mitarbeiters.

Auf dieses Dokument gestützt wurden die unten genannten Aussagen getroffen.
Und hier sind zumindest im Transit der Betrieb von Multinorm Geräten in der FSB-001 erlaubt
Wenn da nicht schon ein Gleichheitsgrundsatz einzuhalten wäre.

Wenn sie Dokumente haben die von unserer Behörde stammten, würde es mich freuen wenn sie
mir diese zukommen lassen würden.

Liebe Grüße
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« Antworten #5 am: 22.November.2014, 10:08:01 »

also aus meiner sicht ist das schon eindeutig definiert:

"Eine Änderung der Einstellung darf mit einfachen Mitteln nicht funktionieren. Dies bedeutet, dass während des Betriebes eine Änderung (auf eine Einstellmöglichkeit abweichend von der Funkschnittstelle FSB-LN001)nicht möglich sein darf"
Das deute ich so: wenn auf FM/AM/SSB mit 40/40/40 ein gestellt, dann ist ein umschalten auf 40/40 FM/AM nur dann zulässig wenn ich vorher die Spannungszufur unterbreche (aus/en)

"Bei der Erstinstallation des Gerätes ist besonders Bedacht zu nehmen, dass nur die in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter ausgewählt werden."
Deute ich so: es gilt jeweils die max. 4W AM/FM u 12W SSB auf den erlaubten 40 Kanälen, egal in welcher Ländernorm (E, F, I1, D1,...)

"Der Betreiber/die Betreiberin einer CB-Funkanlage trägt für die ordnungsgemäße Einstellung selbst die Verantwortung.
Bei Nichtbeachtung kann der Betreiber/die Betreiberin verwaltungsstrafrechtlich von der zuständigen Fernmeldebehörde belangt werden."
Deute ich so: wenn kontrolle erfolgt und das gerät auf 40+ oder polniscche norm  gesetzt ist, dann wird es teuer.

wobei: es fehlt bei mir noch der "eröffnungsbesuch" der behörde, die bei AFU-Novizen allgemein üblich ist. da der markt in sicht auf cb funker, die ja nicht aufscheinen/registriert sind eher schwer zu kontrollieren ist, werden die kontrollen wohl erst dann sein, wenn ein grund vorliegt: TVI/BCI -Störungen, Verstärker. Da isses aus meiner sicht durchaus sinnvoll, ein AFU treffen zu nutzen (zB. Laa 2016) um das Gerät prüfen zu lassen und auf amtlicher seite den OK-Stempel zu holen. dann kann nix mehr sein...
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« Antworten #6 am: 22.November.2014, 10:11:44 »

@IWGMobil

Was die Regelung von Multinorm angeht ist das ja seit ein paar Monaten geregelt und geklärt.
Ich sehe jetzt keine Verunsicherung seitens des BMVIT, und ja ich kenne den Text dieser offiziellen Verlautbarung.
Anscheinend hat IWG meine Beiträge nicht oder nur teilweise gelesen - Neue CB-Funknorm AM-FM-SSB-.
Im übrigen möchte ich noch einmal auf das Schreiben an mich vom BMVIT verweisen.
http://www.cb-funk.at/forum/index.php/topic,30.240.html
Auszug aus dem Schreiben:

Die Errichtung und der Betrieb von CB-Funkanlagen ist nur im Sinne der generellen Bewilligung unter Einhaltung der in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter zulässig. Dies bedeutet, dass bei der Verwendung von Multinormgeräten sichergestellt werden muss, dass die Inbetriebnahme ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Frequenzen stattfinden muss. Eine Änderung der Einstellung darf mit einfachen Mitteln nicht funktionieren. Dies bedeutet, dass während des Betriebes eine Änderung nicht möglich sein darf.

Der Betrieb von Multinorm-CB-Funkanlagen im europäischen Straßentransitverkehr ( dazu gehört auch Österreich ) ist nur dann zulässig, wenn der Anwender sicherstellt, dass solche CB-Funkanlagen ( Multinorm ) durch Änderung der Einstellungen nur auf den in Österreich bewilligten Kanälen und den weiteren Anforderungen der Funkschnittstellenbeschreibung FSB-LN001 betrieben werden können ( interne Einstellung ).
Die Errichtung und Betrieb von CB-Funkanlagen sind nur im Sinne der generellen Bewilligung unter Einhaltung der in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter zulässig. ( die interne Einstellung gewährleistet das dann )
Der Betreiber/die Betreiberin einer CB-Funkanlage trägt für die ordnungsgemäße Einstellung selbst die Verantwortung.

Was gibt es da nicht zu verstehen , wo sind da die erwähnten Verunsicherungen seitens des BMVIT ?

Daher verstehe ich diesen neuen Beitrag ihrerseits jetzt nicht wirklich.

MFG
ps. "Die Verunsicherung kommt direkt aus der Behörde. Und dem möchten wir Einhalt gebieten."
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« Letzte Änderung: 23.November.2014, 05:13:29 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #7 am: 05.Dezember.2014, 05:55:10 »

Die Geräte von Alan/Albrecht wurden nunmehr endgültig zugelassen, es bestehen seitens BMVIT keine Einwände mehr:
Quelle: Funkmagazin/BMVIT (Halbertschlager), Mail liegt mir vor

" ... die von Ihnen beschriebene Vorgangsweise, wie die Länderauswahl für Multinorm CB-Funkanlagen bei Ihren Geräten vorzunehmen ist, entspricht aus unserer Sicht den Anforderungen.
Durch die Vorgangsweise mit dem notwendigen Aus- und Wiedereinschalten des Gerätes ist der verbotene Umstieg während des Betriebes unterbunden und die Lösung somit aus unserer Sicht ausreichend.
Multinorm CB-Funkgeräte können mit der beschriebenen Vorgangsweise in Österreich entsprechend der Schnittstellenbeschreibung LN001 betrieben werden und die Notifizierung dieser Geräte zur Inverkehrbringung in Österreich ist auch möglich."
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